Stornierung und Aufenthaltsabbruch. -1- Storniert ( kündigt ) der Mieter den Vertrag
vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter Kündigung ( Beispielstaffelung) - bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises - bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises - bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises - bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises - ebenso, später als 14 Tage vor Mietbeginn, 90 % des Mietpreises. Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Anmerkung: Hierbei handelt es sich um eine Beitragsstaffelung.
Die Entschädigung für den Fall des - 2 - Eine Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. - 3 - Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, - 4 Eine Stornierung bzw. Kündigung kann
nur schriftlich erfolgen. Gerichtsstand: Celle. Christian Knoop |