Ferienhof-Knoop
29223 CELLE

Stornierung und Aufenthaltsabbruch.

-1- Storniert ( kündigt ) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter
zu benennen, der in den Vertrag zu den gleichen Konditionen eintritt, sind als Entschädigung
unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten ( ausschließlich
der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.

Kündigung ( Beispielstaffelung)

- bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises

- bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises

- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises

- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

- ebenso, später als 14 Tage vor Mietbeginn, 90 % des Mietpreises.

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

Anmerkung: Hierbei handelt es sich um eine Beitragsstaffelung. Die Entschädigung für den Fall des
Rücktritts muss stets „angemessen“ sein.

- 2 - Eine Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

- 3 - Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab,
       bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

- 4 – Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen.
        Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

Gerichtsstand: Celle.

Christian Knoop

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